Vorbemerkung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Apart Real Estate ( Jovana Garic) an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§ 2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Apart Real Estate ( Jovana Garic) zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung zu vereinbaren.
§ 3 Vorkenntnis
Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von 3 Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 4 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformation, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet Apart Real Estate ( Jovana Garic) nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Vertragsabschluss / Provision
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Apart Real Estate ( Jovana Garic) zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort üblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 6 Doppeltätigkeit
Apart Real Estate ( Jovana Garic) ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.
§ 7 Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Apart Real Estate ( Jovana Garic) rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 8 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch von Apart Real Estate (Jovana Garic) besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 9 Ausdrückliche Einwilligung
Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies Apart Real Estate (Jovana Garic) schriftlich mitteilen.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Apart Real Estate (Jovana Garic). Es gilt deutsches Recht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
§ 12 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die zur Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftrag, Telefonkosten, Portokosten und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 13 Geldwäsche
APART Real Estate ist als Immobilienmakler nach § 2 I Nr. 14, § 10 III und § 11 I, II Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überprüfen.
§ 11 IV GwG in Verbindung mit § 11 VI GwG sieht Ihrerseits mitwirkungspflichtig vor, dass das Maklerunternehmen relevante Daten Ihres Personalausweises bei natürlichen Personen mittels Fotokopie des Personalausweises festhält. Bei juristischen Personen muss eine Kopie des Handelsausweis als Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden.
Die gespeicherten Daten werden 5 Jahre aufbewahrt.
§ 14 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
Courtage-Bedingungen
1. des Verkaufs
Vom Käufer eine Courtage in Höhe von 5% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er ein 14-tägiges Rücktrittrecht hat.
Die Courtage ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
2. der privaten Vermietung
Für den Nachweis oder die Vermietung 2-fache Netto-Monatsmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vereinbarung.
Im Normalfall gilt diese Vereinbarung auch für den Auftraggeber, den Eigentümer.
Zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages.
3. der gewerblichen Vermietung
Für den Nachweis oder die Vermittlung 2-fache Netto-Monatsmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages.